Heute präsentierte das Finanzdepartement den Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des Steuergesetzes 2025. Wie immer wieder gefordert ist für die FDP zentral, dass mit der Revision die Benachteiligungen von Luzerner Unternehmen im Vergleich zu den Nachbarkantonen abgeschafft werden. Nach erster Sichtung stellen wir fest, dass die vorliegende Vernehmlassungs-Botschaft dieser Forderung weitestgehend gerecht wird. So wird nun endlich die im Jahr 2020 durch die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) möglich gemachten Entlastungen durch die Patentbox und den Abzug für Forschung und Entwicklung, dieser erst optional, auf die Niveaus der anderen Zentralschweizer Kantone angepasst. Zusammen mit der wichtigen Senkung der Kapitalsteuer versetzt dies den Kanton Luzern in eine wettbewerbsfähige Lage für Unternehmen. Die vorgesehenen Anpassungen wurden von der FDP bereits mit der Motion M 879 von Heidi Scherer (Meggen) gefordert.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Steuergesetzrevision werden dabei mit den erwarteten Mehreinahmen der OECD-Mindeststeuer und dem von bürgerlicher Seite im AFP geforderten Platzhalter von 40 Millionen Franken getragen.
Aufgrund der vorgesehenen, deutlichen Entlastungen bei natürlichen Personen, vor allem mit geringerem Einkommen, sind wir zuversichtlich, dass die Steuergesetzrevision 2025 bei der ganzen Breite des Politspektrums auf offene Ohren stossen kann. Die FDP wird die Vernehmlassung nun genau prüfen und breit diskutieren. In diesem Sinne danken wir der Regierung für den vorliegenden, aus unserer Sicht weitgehend gelungenen, Vorschlag der Steuergesetzrevision und werden uns entsprechend an der Vernehmlassung mit konkreteren Rückmeldungen und möglichen Optimierungen beteiligen. Wir wollen die erfolgreiche gemeinsame bürgerliche Finanz- und Steuerpolitik im Kanton Luzern weiterführen. Wir machen Zukunft.